Die Mitgliedschaft besteht aus regulären Mitgliedern, assoziierten Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
Die Aufnahme in die Gesellschaft erfolgt satzungsgemäß nach Antragstellung an den Vorsitzenden unter Benennung von 2 Bürgen durch Mehrheitsbeschluß im Vorstand. Vorstandsmitglieder können als Bürge wirksam sein.